Dienstleister in den Gewerbezonen
Dienstleister in den Gewerbezonen:
Laut Karlheinz Außerhofer (Immobilienmakler und Präsident der Südtiroler Maklervereinigung) war dies der größte, schlimmste und nachhaltigste Fehler, welcher in den Raumordnungsbestimmungen in Südtirol je gemacht wurde.
Hier einige Ausschnitte aus dem sehr interessanten, in der „Dolomiten Anzeigenmarkt“ erschienenen Artikel.
Dienstleister gehören nicht in Gewerbezonen:
„Die Gewebezonen wurden jedoch nicht für die Dienstleister, Wirtschaftsberater, Architekten, Versicherungsbüros und Anwaltssozietäten geschaffen.
Als Dienstleister leisten sie Dienste an der Bevölkerung – und gehören daher in das Stadt- oder Dorfzentrum.“
Die Folgen dieses Zustandes sieht Außerhofer in der Entvölkerung der Stadt- und Dorfzentren:
„Seit jeher haben Rechtsanwälte, Architekten und andere Freiberufler Büroräume, Stockwerke, auch Häuser in den Zentren angemietet, diese auch oft restauriert und in Stand gehalten. Ihre Kunden und auch die Angestellten haben die Zentren mit bewegt und mitgestaltet.“
Die Abwanderung der Kunden und Angestellten habe längst begonnen:
„Es ist heute kaum mehr möglich Büroflächen zu einem annehmbaren Preis in den Zentren zu vermieten.“
Ein großes Problem ergibt sich somit für die Erhaltung der Stadtfassaden und der historischen Bausubstanz.
„Auf der einen Seite versucht man alles zu tun, auf legale und illegale Weise, um in den Zentren den Detailhandel weiterblühen zu lassen, indem man Einkaufzentren vermeidet.
Auf der anderen Seite baut man den Dienstleistern goldene Brücken, damit sie die Zentren entvölkern. Wo bleibt hier die Logik?“
Die Folge: der Ruf nach einem Einkaufszentrum wird wieder lauter werden.
„Man wird die Forderung nach dem Einkaufszentrum damit begründen, dass die Leute eh schon draußen arbeiten und in den Zentren sowieso kein Parkplatz vorhanden ist. Stimmt ja auch!“
Außerhofers Lösungsansatz:
„Zur Ausweisung von immer mehr Gewerbeland möchte ich empfehlen, die bereits vorhandenen und von den Betrieben nicht genutzten Flächen zu überprüfen und zu erheben.
Auch sollen die Konventionen, welche die einzelnen Betriebe eingegangen sind, einer Überprüfung unterzogen werden. Die betrieblich überflüssigen und nicht genutzten Flächen sollen dann zuerst enteignet und anderen Betrieben zugewiesen werden, bevor man neues Gewerbeland ausweist und enteignet.“
Das war jetzt ein etwas längerer Blogbeitrag mit vielen Zitaten, aber ich finde es gut wenn jemand wie Karlheinz Außerhofer die Regierenden in Südtirol auch mal ein wenig bei der Nase nimmt.
Tags: immobilien, Raumordnung