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Anmerkung Kaufvorvertrag Drucken E-Mail
Donnerstag, 3. August 2006
Anmerkung des Kaufvorvertrages im Grundbuch


Seit 1. Jänner 1997 können Kaufvorverträge im Grundbuch angemerkt werden. Dies kann für den versprechenden Käufer von Vorteil sein, falls der versprechende Verkäufer (z.B. eine Baufirma) Konkurs anmeldet oder man einem Betrüger aufsitzt , der die Immobilie mehrmals verkaufen will. Wer nämlich zuerst im Grundbuch den Kaufvorvertrag anmerkt, wird Eigentümer der Immobilie. Die Wirkung der Eintragung des Kaufvorvertrages verfällt ein Jahr nach Ablaufen der von den Parteien vereinbarten Frist zur Vollstreckung des Kaufvorvertrages, jedenfalls drei Jahre ab dem Anmerkungsdatum.
(Quelle: Verbraucherzentrale)
 
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