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Bankbürgschaft gegen Baumängel |
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Donnerstag, 3. August 2006 |
Die Bankbürgschaft und Versicherung gegen Baumängel
Durch das Gesetz vom 2. August 2004, Nr. 210 und dem dazugehörigen gesetzvertretenden Dekret 122/2005, welches am 21.07.2005 in Kraft getreten ist, werden Baufirmen u.a. verpflichtet, für die Käufer eine Versicherung gegen Baumängel mit 10 jähriger Gültigkeit abzuschließen und ihnen eine Bankbürgschaft in der Höhe der im Voraus geleisteten (An)zahlungen und Raten mit Gültigkeit bis zur Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrages zu überreichen. Davon sind aber nur jene Baufirmen betroffen, die für die Baugenehmigung oder die Baukonzession nach dem 21.07.2005 angesucht haben. Jenen Käufern, die nicht in den Genuss dieser neuen Bestimmungen kommen, wird angeraten sich vertraglich eine Bankbürgschaft geben zu lassen. Diese bietet Schutz falls die Baufirma Konkurs anmeldet. (Quelle: Verbraucherzentrale) |