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Haushaltsgesetz 2007 Drucken E-Mail
Dienstag, 6. März 2007
Energiesparmaßnahmen

Mit verschiedenen Maßnahmen versucht der Staat das Energiesparen zu fördern.


Für die Energieoptimierung bei bestehenden Gebäuden sind Steuerbegünstigungen vorgesehen. Es ist in Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent für Arbeiten an bestehenden Wohngebäuden vorgesehen. Sie betreffen unter anderem Fenster, Heizungsanlagen, Warmwasser, Solaranlagen und Verkleidungen. Es müssen je nach klimatischen Zonen bestimmte technische Voraussetzungen zur Wärmedämmung erfüllt werden. (Abs. 344 - 356)

Energiesparende Maßnahmen Höchstbetrag der förderungswürdigen Ausgaben Höchstmöglicher Steuerabzug (55 % der Ausgaben in drei Jahresraten)
Heizanlagen (Einbau neuer Brenner) 54.545 Euro 30.000 Euro
Sonnenkollektoren für Warmwasser 109.090 Euro 60.000 Euro
Wärmeisolierung 109.090 Euro 60.000 Euro
Verringerung des Energieverbrauchs von bestehenden Gebäuden (-20%) 181.818 Euro 100.000 Euro

 

Die Erleichterungen für die Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden wurden auch für das Jahr 2007 verlängert. Es handelt sich im Wesentlichen um den verminderten MwSt.-Satz von 10 Prozent für die Arbeiten zur ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung sowie um den Steuerabsetzbetrag von 36 Prozent für Wiedergewinnungsarbeiten. Die Arbeitsleistungen (Personalkosten) müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.


 
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