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Haushaltsgesetz 2007 |
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Dienstag, 6. März 2007 |
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Energiesparmaßnahmen
Mit verschiedenen Maßnahmen versucht der Staat das Energiesparen zu fördern.
Für die Energieoptimierung bei bestehenden Gebäuden sind Steuerbegünstigungen vorgesehen. Es ist in Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent für Arbeiten an bestehenden Wohngebäuden vorgesehen. Sie betreffen unter anderem Fenster, Heizungsanlagen, Warmwasser, Solaranlagen und Verkleidungen. Es müssen je nach klimatischen Zonen bestimmte technische Voraussetzungen zur Wärmedämmung erfüllt werden. (Abs. 344 - 356)
| Energiesparende Maßnahmen |
Höchstbetrag der förderungswürdigen
Ausgaben |
Höchstmöglicher Steuerabzug
(55 % der Ausgaben
in drei Jahresraten) |
| Heizanlagen (Einbau neuer Brenner) |
54.545 Euro |
30.000 Euro |
| Sonnenkollektoren für Warmwasser |
109.090 Euro |
60.000 Euro |
| Wärmeisolierung |
109.090 Euro |
60.000 Euro |
| Verringerung des Energieverbrauchs
von bestehenden
Gebäuden (-20%) |
181.818 Euro |
100.000 Euro |
Die Erleichterungen für die Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden wurden auch für das Jahr 2007 verlängert. Es handelt sich im Wesentlichen um den verminderten MwSt.-Satz von 10 Prozent für die Arbeiten zur ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung sowie um den Steuerabsetzbetrag von 36 Prozent für Wiedergewinnungsarbeiten. Die Arbeitsleistungen (Personalkosten) müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
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