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Mittwoch, 23. August 2006

Liberalisierungsmaßnahmen bringen Neuerungen im Immobiliensektor

Um Steuerhinterziehungen und Steuervermeidungen im Immobiliensektor zu erschweren, sind mit den neuen Liberalisierungsmaßnahmen der Regierung (inzwischen Gesetz Nr. 248/2006) zahlreiche Neuerungen eingeführt worden.


So müssen in dem von einem Notar abgefassten Kaufvertrag genaue Angaben über die durchgeführten Zahlungen gemacht werden. Wenn der Kaufvertrag mit der Unterstützung eines Immobilienmaklers zustande gekommen ist, müssen darin auch die Personalien des Maklers und Angaben zu Zahlung des Maklerentgelts aufscheinen. Bei Immobiliengeschäften zwischen Privatpersonen ist die Steuer bei Kaufverträgen für Wohnungen weiterhin nur vom Katasterwert zu bezahlen. Wenn es sich für den Käufer um eine Erstwohnung (prima casa) handelt, beläuft sich die Registersteuer auf drei Prozent vom Katasterwert.

Außerdem sind jeweils 168 Euro als Fixbetrag für die Hypothekarsteuer und die Katastersteuer zu bezahlen. Bei sonstigen Wohnungen beträgt die Registersteuer sieben Prozent vom Katasterwert. Außerdem sind für die Hypothekarsteuer zwei Prozent und für die Katastersteuer ein Prozent zu bezahlen.

Der tatsächlich bezahlte Kaufpreis der betreffenden Wohnung muss im Kaufvertrag zwischen Privatpersonen aber ebenfalls angegeben werden. Wenn dabei „geschwindelt“ wird, und die Steuerbehörde bei Kontrollen einen höheren Kaufpreis ermittelt, drohen Strafen und eine Steuernachzahlung. In diesem Fall werden die Steuern aber nicht mehr vom Katasterwert, sondern vom meist wesentlich höheren Kaufpreis der Wohnung berechnet.
(Quelle: WIKU vom 23.08.2006)



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