|
Immobilienangebote - Wirrwarr bei Quadratmeterangabe |
|
|
|
Dienstag, 16. Januar 2007 |
Deutschland hat natürlich alles DIN-genormt. Aber wie sieht es in Südtirol bei der Quadratmeterangabe bei Immobilienangeboten aus?
Wohnungssuchende können ein Lied davon singen. Im heimischen Immobilienmarkt spricht niemand von Nettofläche oder „begehbarer Fläche“ (ital. superficie calpestabile). In Südtirol spricht man von Bruttofläche oder Verkaufsfläche.
Dabei ist man hierbei von einer effektiven Wohnungsfläche weit entfernt. Nicht ganz schuldlos an dieser Misere ist laut Karlheinz Ausserhofer (Präsident der Südtiroler Maklervereinigung) auch der Gesetzgeber selbst, denn auch dieser spricht eigentlich nie von einer Nettowohnfläche – weder bei Berechnung eines „equo canone“ (gerechter Mietzins), noch beim Landesmietzins oder geförderten Wohnbau sowie Wohnbaudarlehen. Immer wird nur von einer Brutto-Wohnfläche gesprochen. Ein seriöser Berater spricht daher gleich von einer Netto-Wohnfläche. Die Südtiroler Maklervereinigung hat sich für eine einheitliche Berechnung der Wohnfläche eingesetzt und alle ihre Mitglieder sowie jene der Bauunternehmer aufgefordert folgende Kriterien für die Berechnung der Bruttofläche anzuwenden:
Siehe entsprechende Seite der Maklervereinigung
- Aussen- und Innenmauern 100 %
- Angrenzende Mauern 50 %
- Gemeinsame Mauern 50 %
- Stiegenhaus – Mauern 50 %
- Balkone und Logge 50 %
- Terrassen 30 %
- Keller 25 %
- Dachböden ab 1,5 m Höhe 25 %
- Gartenfläche
- a) bis zur Wohnungsfläche 10 %
- b) für den übersteigenden Teil 2 %
Bei den in der Handelskammer Bozen deponierten „geltenden Handelsgebräuchen“ ist ebenfalls folgendes zu entnehmen: Kapitel 1 KAUF UND VERKAUF VON STÄDTISCHEN LIEGENSCHAFTEN Art. 7 Kauf und Verkauf von Liegenschaften Der Verkauf von Liegenschaften erfolgt im Ganzen (ad corpus) und nicht nach Maß. Erfolgt der Kauf nach Maß wird dieses folgendermaßen bestimmt:
- a) Bruttoflächen (Mauern zu 100% mit Ausnahme von Trennwänden, die nur zu 50% berechnet werden);
- b) 50% der Fläche der Balkone und Loggias, 30% der Terassen;
- c) 30% der Fläche der Keller und Dachböden;
- d) 100% der Fläche der bewohnbaren Wintergärten;
- e) Nettofläche ab 1,50 m Höhe von voll ausgebauten Dachräumen;
- f) 10% privater Gärten;
- g) Garagen und Autoabstellplätze in Tiefgaragen und im Freien werden, sofern im Alleineigentum, im Ganzen (ad corpus) verrechnet;
- h) die Fläche der Treppe und/oder des Aufzugs mit der/dem Wohnungen auf zwei Etagen verbunden sind, wird nur einmal berechnet;
- i) nicht berechnet werden sämtliche Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsflächen.
Quelle: angelehnt an Artikel von Karlheinz Außerhofer im Dolomiten Markt (Immobilien-Serie) |